Immobilienbewertung in Osnabrück und Umgebung

Immobilienbewertung bei Schenkung und Übertragung

Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie weitergeben? Wir ermitteln ihren Marktwert schriftlich und nachvollziehbar. Auch bestehende oder geplante Wohnungsrechte können wir dabei berücksichtigen.

Schenkung und Immobilienwert

Eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen

Wer ein Haus oder eine Wohnung verschenken möchte, sollte wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Das schafft eine wichtige Grundlage für die gemeinsame Planung, besonders wenn mehrere Familienmitglieder beteiligt sind oder ein Wohnrecht vereinbart werden soll.

Sommer Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie vor Ort und dokumentiert die Ergebnisse in einer schriftlichen Ausarbeitung. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Bewertung umfasst und worauf Sie bei der Vorbereitung achten sollten.

Unsere Leistung

Eine Bewertung, die Sie nachvollziehen können.

Wir besichtigen Ihre Immobilie und prüfen die erforderlichen Unterlagen. Dabei berücksichtigen wir Lage, Grundstück, Gebäude und Zustand.

Unsere schriftliche Marktpreisermittlung hält die Berechnungen und die Herleitung des Marktwerts nachvollziehbar fest.

Sommer Immobilien

Schriftliche Marktpreisermittlung

Objektangaben und Bewertungsstichtag

Lage, Grundstück und Gebäude

Bodenwert und Wertermittlungsverfahren

Gegebenenfalls Rechte und Belastungen

Berechnung und Ableitung des Marktwerts

Bestehende oder geplante Wohnungsrechte und andere Besonderheiten berücksichtigen wir im vereinbarten Umfang. Die Ausarbeitung gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch und erläutern das Ergebnis.

Die passende Bewertung

Sie sagen uns, wofür Sie den Immobilienwert benötigen.

Ob Sie eine Immobilie an Ihre Kinder übertragen, den Wert innerhalb der Familie klären oder ein Wohnrecht berücksichtigen möchten: Wir besprechen Ihr Vorhaben und prüfen, welche Bewertungsleistung dafür geeignet ist.

Immobilie übertragen und weiter wohnen

Wie beeinflusst ein Wohnrecht den Immobilienwert?

Sie möchten Ihre Immobilie innerhalb der Familie weitergeben und trotzdem darin wohnen bleiben? Ein Wohnungsrecht kann festlegen, welche Räume Sie weiterhin nutzen dürfen. Das kann auch den Marktwert der Immobilie beeinflussen.

Wo gilt das Wohnrecht?

Schematischer Grundriss zweier Wohnungen mit mehreren Räumen, gemeinsamem Flur und zwei getrennten Eingängen. Die linke Wohnung ist gold markiert.
Im Beispiel betrifft das Wohnrecht die gold markierte Wohnung. Ob gemeinsame Bereiche mitgenutzt werden dürfen, hängt von der Vereinbarung ab.
Umfang
Welche Räume oder Wohnungen betrifft das Wohnrecht?
Dauer
Ist das Wohnrecht befristet oder lebenslang vorgesehen?
Vereinbarungen
Welche Nutzung und Kostenregelungen sind vorgesehen?

Wir berücksichtigen bestehende oder geplante Wohnungsrechte im vereinbarten Umfang unserer Marktpreisermittlung. Dabei legen wir offen, welche Annahmen der Berechnung zugrunde liegen.

Die Bewertung vorbereiten

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Für eine nachvollziehbare Marktpreisermittlung benötigen wir einige Informationen zu Ihrer Immobilie. Nicht alle Unterlagen müssen bereits beim ersten Gespräch vorliegen. Wir erklären Ihnen, was für Ihren Auftrag tatsächlich erforderlich ist.

  • Grundstück und Eigentum

    Grundbuchauszug, Flurkarte und gegebenenfalls Teilungserklärung.

  • Gebäude und Zustand

    Grundrisse, vorhandene Wohnflächenberechnung, Baujahr und Modernisierungen.

  • Vermietung

    Bei vermieteten Immobilien Mietverträge und aktuelle Mietangaben.

  • Übertragung und Wohnrecht

    Angaben zum Bewertungszweck sowie bestehende oder geplante Vereinbarungen zum Wohnrecht.

So gehen wir vor

In drei Schritten zur schriftlichen Marktpreisermittlung

  1. Wir besprechen Ihr Vorhaben

    Sie erzählen uns, um welche Immobilie es geht und wofür Sie die Bewertung benötigen. Wir klären den passenden Leistungsumfang und die Kosten vor der Beauftragung.

  2. Wir prüfen Ihre Immobilie

    Wir werten die vorhandenen Unterlagen aus und berücksichtigen Lage, Gebäude und Zustand. Eine Besichtigung gehört immer dazu.

  3. Sie erhalten Ihre schriftliche Bewertung

    Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie und erstellen eine schriftliche Ausarbeitung. Diese gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch und erklären Schritt für Schritt, wie wir den Wert ermittelt haben.

Kosten

Was kostet unsere schriftliche Marktpreisermittlung?

Ohne Verkaufsauftrag

360 €inkl. MwSt.

Ein fester Standardpreis für jede Immobilie.

Mit Verkaufsauftrag

0 €

Für die schriftliche Marktpreisermittlung

Beim Verkauf über Sommer Immobilien ist die schriftliche Marktpreisermittlung Teil unserer Verkaufsleistung. Dafür berechnen wir kein gesondertes Honorar.

Ob Haus, Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus: Wir ermitteln den Marktwert individuell und halten das Ergebnis mit den Berechnungsgrundlagen schriftlich fest.

Der Standardpreis gilt bei vollständig vorliegenden erforderlichen Unterlagen. Müssen wir fehlende Unterlagen beschaffen oder zusätzliche eigene Ermittlungen durchführen, beispielsweise eine Wohnflächenberechnung, vereinbaren wir mögliche Mehrkosten vorab mit Ihnen.

Der Preis gilt unabhängig von Größe, Wert und Objektart. Ein Wohnrecht oder Wohnungseigentum führt nicht automatisch zu einem Aufpreis.

Häufige Fragen

Vor der Anfrage kurz geklärt.

Kann ein geplantes Wohnungsrecht berücksichtigt werden?
Ja. Wir können bestehende oder geplante Wohnungsrechte im vereinbarten Umfang berücksichtigen. Die zugrunde gelegten Annahmen werden in der schriftlichen Marktpreisermittlung dokumentiert.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewertung?
Für das erste Gespräch müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und ob zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind.
Welche Rolle spielt die Schenkungsteuer?
Bei einer Schenkung können der Immobilienwert, persönliche Freibeträge und frühere Schenkungen eine Rolle spielen. Ob Steuern entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Die steuerliche Prüfung übernimmt Ihre Steuerberatung.
Ersetzt die Marktpreisermittlung einen Notar oder Steuerberater?
Nein. Wir ermitteln den Immobilienwert. Die rechtliche Gestaltung der Übertragung und die steuerliche Beratung übernehmen die zuständigen Fachleute.
Persönliche Beratung

Lassen Sie uns Ihre Übertragung besprechen.

Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen und benötigen eine schriftliche Marktpreisermittlung? Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir klären gemeinsam, welche Informationen und Unterlagen für die Bewertung benötigt werden.

Jeton Bujupi und Dirk Pues von Sommer Immobilien

Jeton Bujupi und Dirk Pues

Ihre Ansprechpartner bei Sommer Immobilien

Bewertung besprechen

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