Immobilienbewertung bei Schenkung und Übertragung
Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie weitergeben? Wir ermitteln ihren Marktwert schriftlich und nachvollziehbar. Auch bestehende oder geplante Wohnungsrechte können wir dabei berücksichtigen.
Eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen
Wer ein Haus oder eine Wohnung verschenken möchte, sollte wissen, welchen Wert die Immobilie hat. Das schafft eine wichtige Grundlage für die gemeinsame Planung, besonders wenn mehrere Familienmitglieder beteiligt sind oder ein Wohnrecht vereinbart werden soll.
Sommer Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie vor Ort und dokumentiert die Ergebnisse in einer schriftlichen Ausarbeitung. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Bewertung umfasst und worauf Sie bei der Vorbereitung achten sollten.
Eine Bewertung, die Sie nachvollziehen können.
Wir besichtigen Ihre Immobilie und prüfen die erforderlichen Unterlagen. Dabei berücksichtigen wir Lage, Grundstück, Gebäude und Zustand.
Unsere schriftliche Marktpreisermittlung hält die Berechnungen und die Herleitung des Marktwerts nachvollziehbar fest.
Schriftliche Marktpreisermittlung
Lage, Grundstück und Gebäude
Bodenwert und Wertermittlungsverfahren
Gegebenenfalls Rechte und Belastungen
Berechnung und Ableitung des Marktwerts
Bestehende oder geplante Wohnungsrechte und andere Besonderheiten berücksichtigen wir im vereinbarten Umfang. Die Ausarbeitung gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch und erläutern das Ergebnis.
Sie sagen uns, wofür Sie den Immobilienwert benötigen.
Ob Sie eine Immobilie an Ihre Kinder übertragen, den Wert innerhalb der Familie klären oder ein Wohnrecht berücksichtigen möchten: Wir besprechen Ihr Vorhaben und prüfen, welche Bewertungsleistung dafür geeignet ist.
Wie beeinflusst ein Wohnrecht den Immobilienwert?
Sie möchten Ihre Immobilie innerhalb der Familie weitergeben und trotzdem darin wohnen bleiben? Ein Wohnungsrecht kann festlegen, welche Räume Sie weiterhin nutzen dürfen. Das kann auch den Marktwert der Immobilie beeinflussen.
Wo gilt das Wohnrecht?
- Umfang
- Welche Räume oder Wohnungen betrifft das Wohnrecht?
- Dauer
- Ist das Wohnrecht befristet oder lebenslang vorgesehen?
- Vereinbarungen
- Welche Nutzung und Kostenregelungen sind vorgesehen?
Wir berücksichtigen bestehende oder geplante Wohnungsrechte im vereinbarten Umfang unserer Marktpreisermittlung. Dabei legen wir offen, welche Annahmen der Berechnung zugrunde liegen.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Für eine nachvollziehbare Marktpreisermittlung benötigen wir einige Informationen zu Ihrer Immobilie. Nicht alle Unterlagen müssen bereits beim ersten Gespräch vorliegen. Wir erklären Ihnen, was für Ihren Auftrag tatsächlich erforderlich ist.
Grundstück und Eigentum
Grundbuchauszug, Flurkarte und gegebenenfalls Teilungserklärung.
Gebäude und Zustand
Grundrisse, vorhandene Wohnflächenberechnung, Baujahr und Modernisierungen.
Vermietung
Bei vermieteten Immobilien Mietverträge und aktuelle Mietangaben.
Übertragung und Wohnrecht
Angaben zum Bewertungszweck sowie bestehende oder geplante Vereinbarungen zum Wohnrecht.
In drei Schritten zur schriftlichen Marktpreisermittlung
Wir besprechen Ihr Vorhaben
Sie erzählen uns, um welche Immobilie es geht und wofür Sie die Bewertung benötigen. Wir klären den passenden Leistungsumfang und die Kosten vor der Beauftragung.
Wir prüfen Ihre Immobilie
Wir werten die vorhandenen Unterlagen aus und berücksichtigen Lage, Gebäude und Zustand. Eine Besichtigung gehört immer dazu.
Sie erhalten Ihre schriftliche Bewertung
Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie und erstellen eine schriftliche Ausarbeitung. Diese gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch und erklären Schritt für Schritt, wie wir den Wert ermittelt haben.
Was kostet unsere schriftliche Marktpreisermittlung?
Ob Haus, Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus: Wir ermitteln den Marktwert individuell und halten das Ergebnis mit den Berechnungsgrundlagen schriftlich fest.
Der Standardpreis gilt bei vollständig vorliegenden erforderlichen Unterlagen. Müssen wir fehlende Unterlagen beschaffen oder zusätzliche eigene Ermittlungen durchführen, beispielsweise eine Wohnflächenberechnung, vereinbaren wir mögliche Mehrkosten vorab mit Ihnen.
Der Preis gilt unabhängig von Größe, Wert und Objektart. Ein Wohnrecht oder Wohnungseigentum führt nicht automatisch zu einem Aufpreis.
Vor der Anfrage kurz geklärt.
Kann ein geplantes Wohnungsrecht berücksichtigt werden?
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewertung?
Welche Rolle spielt die Schenkungsteuer?
Ersetzt die Marktpreisermittlung einen Notar oder Steuerberater?
Lassen Sie uns Ihre Übertragung besprechen.
Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen und benötigen eine schriftliche Marktpreisermittlung? Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir klären gemeinsam, welche Informationen und Unterlagen für die Bewertung benötigt werden.

Jeton Bujupi und Dirk Pues
Ihre Ansprechpartner bei Sommer Immobilien